Vielen Dank für die Übersendung deiner Personal- und Abrechnungsdaten.
Deine Lohndokumente erhältst du auf dein persönliches Onlinekonto. Dafür erhältst du in Kürze, mit der ersten Verdienstabrechnung (ca. um den 5. bzw. 10. des Folgemonats) per Post deinen Aktivierungs- und Zugangscode mit einer genauen Anwendungsbeschreibung.
Wie vertraglich vereinbart, erhälst du deine Lohnzahlung per Banküberweisung fristgerecht zum 5. bzw. 10. des Folgemonats. Dafür sind dringend deine lückenlosen und korrekten Angaben notwendig.
Wir freuen uns auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit Wirkung vom 01.07.2023 benötigen wir für den Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung Angaben zu deinen Kindern.
Sofern keine Kinder bitte “keine Kinder” senden.
Hast Du keine Kinder, beläuft sich dein Beitrag seit 1. Juli 2023 auf 4 Prozent deines monatlichen Bruttolohns. Diesen Beitrag teilst Du Dir mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil beträgt 2,3 Prozent deines Bruttoeikommens - 1,7 Prozent plus den allein zu tragenden Kinderlosenzuschlag in Hälfte von 0,6 Prozent).
Für Eltern mit einem Kind beträgt der Beitrag seit Juli 2023 insgesamt 3,4 Prozent. Sie müssen davon 1,7 Prozent zahlen, die andere Hälfte zahlt bei Angestellten der Arbeitgeber. Eltern mit mehreren Kindern zahlen schrittweise weniger.